Versicherungen
Sicherer Haustausch - HomeLink lässt Sie nicht allein!
Auch bei sorgfältiger Planung kann ein vereinbarter Haustausch kurzfristig scheitern – etwa aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder eines Todesfalls in der Partnerfamilie. In dieser Situation unterstützt HomeLink seine Mitglieder mit einer besonderen, im Jahresbeitrag enthaltenen Leistung:
Die HomeLink Tausch-Rücktrittsgarantie
Wenn Ihre Partnerfamilie absagen muss
Kann Ihre Partnerfamilie den verbindlich vereinbarten Haustausch aus einem anerkannten Grund nicht durchführen, sucht HomeLink zunächst gemeinsam mit Ihnen nach einem geeigneten Ersatztausch.
Ist kurzfristig kein vergleichbares Tauschangebot verfügbar, kann HomeLink einen Zuschuss zu den Kosten einer Ersatzunterkunft gewähren.
Ihre HomeLink-Vorteile auf einen Blick
- Zuschuss von bis zu 120 € pro Nacht.
- Unterstützung für maximal 15 Nächte.
- 30 % Selbstbeteiligung.
- HomeLink-Unterstützung bei der Suche nach einem Ersatztausch.
- Im Jahresbeitrag enthalten.
- Gegebenenfalls ergänzende länderspezifische Regelungen.
Der für diese Leistung vorgesehene Garantiefonds ist auf insgesamt 5.000 € pro Kalenderjahr begrenzt und steht für alle berechtigten Garantiefälle zur Verfügung. Über eine Leistung entscheiden das HomeLink-Board und die zuständige Landesvertretung nach Prüfung des Einzelfalls.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Familie aus Schleswig-Holstein hatte ihren Haustausch mit einer Familie aus Berlin sorgfältig vorbereitet. Die Termine waren abgestimmt, der Tauschvertrag war abgeschlossen und beide Familien standen regelmäßig miteinander in Kontakt.
Zwei Wochen vor Reisebeginn erlitt der Berliner Tauschpartner einen Bandscheibenvorfall und konnte nicht verreisen.
HomeLink suchte zunächst nach einer geeigneten Ersatz-Tauschfamilie. Da kurzfristig kein vergleichbares Angebot gefunden werden konnte, griff die HomeLink-Tausch-Rücktrittsgarantie: Die Familie aus Schleswig-Holstein konnte ihre Berlin-Reise dennoch antreten und erhielt einen Zuschuss zu den Kosten ihrer Ersatzunterkunft.
Voraussetzungen für eine Garantieleistung
Damit die HomeLink Tausch-Rücktrittsgarantie greifen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein für beide Parteien gültiger HomeLink-Tauschvertrag.
- Beide Familien verfügen über eine gültige HomeLink-Mitgliedschaft.
- Sie selbst oder Ihre eigene Familie müssen über eine Reiserücktrittsversicherung verfügen.
- Der Grund für die Tauschabsage muss von Ihrer Tauschfamilie mit Dokumenten nachgewiesen werden können.
- Sie suchen selbst aktiv nach einem Ersatztausch, prüfen und akzeptieren vergleichbare Ersatzangebote ernsthaft.
- Ergänzende länderspezifische HomeLink-Bedingungen sind auf deren Webseiten zu beachten.
Zwei Risiken - zwei unterschiedliche Absicherungen
A: Ihre Partnerfamilie muss absagen
Kann Ihre Partnerfamilie den vereinbarten Haustausch aufgrund eines anerkannten Ereignisses nicht durchführen, unterstützt HomeLink Sie bei der Suche nach einem Ersatztausch. Wird kein geeignetes Angebot gefunden, kann die Tausch-Rücktrittsgarantie einen Zuschuss zu den Kosten Ihrer Ersatzunterkunft leisten.
B: Sie selbst müssen absagen
Können Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie nicht verreisen, greift die HomeLink Tausch-Rücktrittsgarantie nicht.
Stornokosten für Flüge und andere gebuchte Reiseleistungen können - abhängig vom gewählten Tarif - durch Ihre eigene Reiserücktrittsversicherung abgedeckt sein.
Angst, dass der Urlaub platzt?
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, wie Sie Ihre Haustauschferien zusätzlich absichern können:
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor jedem Haustausch
Prüfen Sie vor Reisebeginn, ob Ihre private Haftpflicht- und Hausratversicherung noch gültig ist und Schäden im Zusammenhang mit einem gegenseitigen Haustausch abdeckt.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von den Bedingungen Ihres jeweiligen Tarifs ab. Fragen Sie deshalb Ihre Versicherungen ausdrücklich nach Schäden an fremdem Eigentum, geliehenen oder vorübergehend überlassenen Gegenständen sowie nach Schäden durch Gäste beziehungsweise Tauschpartner.
Der online abgeschlossene HomeLink-Tauschvertrag dokumentiert die vereinbarte gegenseitige Nutzung der Wohnungen. Bewahren Sie ihn deshalb sorgfältig auf und legen Sie ihn Ihrer Versicherung bei Bedarf als Nachweis vor.
Kleinere Missgeschicke regeln HomeLink-Mitglieder erfahrungsgemäß meist unkompliziert miteinander. Bei größeren Schäden ist ein geeigneter Versicherungsschutz jedoch unverzichtbar.
Autotausch: komfortabel reisen, vorher gut absichern
Wenn Sie während Ihrer Haustauschferien auch die Fahrzeuge gegenseitig nutzen, können Sie sich eine lange Anreise mit dem eigenen Auto ersparen. Da am Urlaubsort bereits ein Fahrzeug zur Verfügung steht, ist der Autotausch für beide Familien besonders komfortabel.
HomeLink kann den Autotausch jedoch nicht versichern. Klären Sie den Versicherungsschutz deshalb unbedingt vorab mit Ihrer Kfz-Versicherung und halten Sie die Vereinbarung zum Autotausch im HomeLink-Tauschvertrag fest. Darin ist ein Autotausch bereits vorbereitet.
Achten Sie insbesondere darauf,
- Ihre Tauschpartner als vorübergehende Fahrer anzumelden,
- den räumlichen Geltungsbereich der Versicherung zu prüfen,
- gegebenenfalls einen ausreichenden Vollkaskoschutz zu vereinbaren und
- Selbstbeteiligung und Haftung für den Schadensfall im HomeLink-Tauschvertrag festzulegen.
So sind beide Familien gut vorbereitet und können ihre Haustauschferien entspannt genießen.